»Bauamt
Dem Bauamt oblag die Unterhaltung der öffentlichen Gemeindebauten, der Wege und Strassen, der Wasserleitungen, Bleichen, Walken und anderer für die städtische Wirtschaft relevanter Betriebe. Dieses Amt verfügte über kein eigenes Vermögen, sondern wurde aus dem Seckelamt alimentiert.
