Ehegerichts-Protokoll

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Einleitung
Ehegerichts-Protokoll
Stadtarchiv St.Gallen, Bd. 803, f. 1r.

Die Eheschliessung gelangte durch die Reformation zu den städtisch-weltlichen Aufgaben. Da die reformierte Stadt St.Gallen die Hierarchie der katholischen Kirche und ihrer Ämter nicht mehr anerkannte, konnte sie sich bei Ehestreitigkeiten nicht mehr – wie bis anhin – an die bischöflich-konstanzische Kurie wenden. So wurde ein städtisches Ehegericht eingeführt.


Im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit bestand noch keine «staatlich» sanktionierte Form der Eheschliessung. Es genügte der Ehewille der zukünftigen Gatten; war dieser vorhanden, konnte sich gegenseitig die Ehe versprochen werden, in der Regel nicht vor Zeugen und oft auch im Geheimen. Häufig erschienen Paare, welche sich die Ehe versprochen hatten – jedoch noch nicht kirchlich getraut waren – vor dem Ehegericht, weil einer der beiden behauptete, es habe gar nie ein Eheversprechen zwischen ihnen bestanden und der andere ihn dennoch zum Eingehen der Ehe zwingen wollte. Solche Streitigkeiten spitzten sich zu, wenn nach einem angeblichen Eheversprechen sexuelle Kontakte stattgefunden hatten, die zu einer Schwangerschaft führten. Beischlaf war nur nach einem beidseitigen Eheversprechen erlaubt.


Vor dem Ehegericht trat 1528 Jakob Funk von Güttingen als Kläger gegen Justina Bläwenstain auf. Der Grund der Anklage ist aus dem Eintrag nicht ersichtlich: Justina Bläwenstain hatte in eine Eheschliessung mit dem Kläger Jakob Funk eingewilligt, wollte ihn dann aber trotzdem nicht heiraten. Er ging daraufhin vor Gericht, um sie zur Einhaltung der Ehe zu zwingen.


Beachte die häufigen Nasalstriche und lasse die Zeichen über dem y weg. Setze die gestrichene Passage in runde Klammern.


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Die Transkription lautet:
Jacob, actor, sagt, er sy by ir amm tisch gsessen und mit Justina
mengerlay geredt, doch zuo letzst hab er ir ainen trunk bracht
und darzuo geredt, da bring ich dir ain trunkh, das es ain ee sy
zwüschend uns, for gott und vor der welt. Da hab sy gesprochen,
das sy. Do hab er gsagt, so bist ietz mal min eefrow
und ich din man. Do hab sy gsagt, o, wie
werdend mine fründ thuon.
Erörterung:
Justina Bläwenstain, Witwe von Stefan Spengler, hatte einer Eheschliessung mit Jakob Funk zugesagt. Dieses hatte im Rahmen eines Wirtshausbesuchs stattgefunden, wo die beiden zusammen gesessen waren und sich unterhalten hatten. Jakob Funk brachte ihr daraufhin einen Trunk und versprach ihr die Ehe, in die sie einwilligte.

Erklärungen
actor = Kläger
mengerlay = manches
bracht = gebracht
ee = Ehe
sy = sei
for = vor
eefrow = Ehefrau
man = Ehemann
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Die Transkription lautet:
Nachmals als sich ain span erhebt,
das er ain frowen han sölte und darum sy nit haben mög und er
aber, der Jacob, brief und sigel anzaygt hat, das er mit recht von ir
geschayden sy, hat er die Blawenstainin am nüwen iars abend
uff söllichs wyter gfraget, ob sy irs willens gestande und der
maynung sy wie for, dz zwüschend inen bayden ain ee sy. Do hab
sy gsayt ja. Und hab imm söllichs in die hand gschlagen und in
petten, dz er zuo demm helfer gieng und imm sayte bayder namen,
damitt er sy offenlich verkundte und sy zuo kilchen gon möchtind.
Erörterung:
Später erhob sich zwischen den beiden ein Streit: Justina Bläwenstain war plötzlich misstrauisch geworden. Sie schöpfte Verdacht, dass er bereits verheiratet sei («das er ain frowen han sölte») und somit keine Ehe mit ihr mehr eingehen könne.

Vor Gericht widerlegte Jakob Funk ihren Verdacht, indem er ihr seinen besiegelten Scheidungsbrief zeigte. Am Neujahrsabend willigte sie erneut in eine Ehe mit ihm ein. Sie bezeugte diese mit einem Handschlag und bat ihn, dem Pfarrer ihre Namen mitzuteilen und ihn zu bitten, er möge die Ehe öffentlich bekannt geben. Weiter sollte er die kirchliche Trauung in die Wege leiten. Anhand dieses Dokuments wird ersichtlich, dass die frühneuzeitliche Eheschliessung trotz ihrer Formlosigkeit Rechtsgültigkeit besass.

Erklärungen
ain span erhebt = ein Streit erhoben
sölte = sollte
brief und sigel = Urkunde mit Siegel
anzaygt = gezeigt, vorgelegt
geschayden = geschieden
nüwen iars abend = Neujahrsabend
wyter = weiter
gestande = gestehe
maynung = Meinung
for = vorher
petten = gebeten
helfer = Pfarrhelfer
sayte = sagte, sagen würde
offenlich = öffentlich
zuo kilchen gon = zur Kirche gehen
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