St. Galler Söldner in französischen Diensten

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Einleitung
St. Galler Söldner in französischen Diensten
Altes Archiv, Tr. R, 1c, 33.

1536 zogen über 150 St. Galler Männer für den französischen König in den Krieg, obwohl es ihnen der städtische Rat verboten hatte. Nicht um dieses Verbot scherte sich auch Franz Studer, der Briefschreiber. Als Hauptmann führte er die Soldaten an. Und bei diesem Kriegseinsatz sollte es nicht bleiben. Im Brief von 1537 an den St. Galler Bürgermeister Rainsberg erklärt er, weshalb er in fremde Dienste getreten sei. Er habe weder Handwerk noch Gewerbe gelernt und sei daher gezwungen, sein Geld anderweitig zu verdienen. Franz Studer argumentiert mit der Armut, doch ist Armut hier nicht als Kampf ums Überleben zu verstehen. Vielmehr brauchte Franz Studer den Sold vom französischen König, um sein standesgemässes Leben weiterzuführen. Franz Studer stammte nämlich aus einer angesehenen reformierten St. Galler Ratsherrenfamilie. Er vertrat die Stadt immer wieder in wichtigen Verhandlungen und befehligte bei Feldzügen die offiziellen St. Galler Truppen. Ihm und allen anderen St. Gallern, die in fremde Dienste eintraten, drohten der Verlust des städtischen Bürgerrechts sowie Geldbussen. Aber dadurch liess sich Franz Studer nicht vom Solddienst abhalten.


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Übung
St. Galler Söldner in französischen Diensten
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Resultat
St. Galler Söldner in französischen Diensten
Die Transkription lautet:
Fromer, fursichtiger, wyser, innsonders gunstiger
Herr. Angesehen allte unnd nüwe Kuntsame und
namlich dwyl ir minen Wyllen zuo Baden
mermalen vernomen, das ich minen gnedigen
Heren lieber dienen wöllt dann kainem andren
Heren uff dem Erdboden, ouch iren Satzungen, Botten
und Verbotten gehorsamen, wo mir und den minen
zimliche Uffennthallt unnd Narrung vorhanden
gsin unnd noch were, so nun der wys Salomon
spricht: ‚Armuot verhell kain Man ze lang,
damit ymm nit ergers nacher gang’, so wyssent
ir ouch, das ich weder Antwergk noch Gwerb gelernet, darumb ich ainem andren Heren nit uß
Mutwyl gedient und villicht noch dienen wurd,
doch ainer fromen Aydgnoschafft und minem Vatter-
landt in kainem Weg zewider.
Erörterung:
An den frommen, umsichtigen, weisen und sehr günstig gesinnten Herrn (den St.Galler Bürgermeister Rainsberg). Angesichts der laufenden Diskussionen [allte und nüwe Kuntsame] und konkret, weil ihr in Baden meinen Willen schon mehrmals vernommen habt, dass ich keinem anderen Herrn auf der Welt lieber dienen würde als der St.Galler Obrigkeit [minen gnedigen Heren], auch ihren Satzungen, Geboten und Verboten gehorsam sein will, wo ich und meine Angehörigen [minen] angemessen wohnen konnten [zimliche Uffennt- hallt] und Nahrung vorhanden war und ist, – so denn der weise Salomon spricht: ‚Armut soll einen Menschen nicht zu lang begleiten, damit es ihm nachher nicht noch schlimmer geht’ – so wisst auch, dass ich weder Handwerk noch Handel [Gwerb] gelernt habe und deshalb einem anderen Herrn (dem König von Frankreich) nicht aus Mutwillen gedient habe und ihm vielleicht noch weiter dienen werde und nicht, um der frommen Eidgenossenschaft und meinem Vaterland zuwider zu handeln.

Das Söldnerwesen war seit dem frühen 13. Jahrhundert nicht nur eine Einnahmequelle für Privatpersonen wie Franz Studer, sondern auch für Orte der Schweizerischen Eidgenossenschaft. 1521 schlossen eidgenössische Orte mit Frankreich eine Soldallianz. Gegen Zahlungen an Orte sowie an Privatpersonen erhielt der französische König das Recht, Soldaten in deren Gebieten anzuwerben. Der Vertrag zwischen Frankreich und der Eidgenossenschaft war zwar nur auf drei Jahre abgeschlossen, wurde aber bis ins späte 18. Jahrhundert regelmässig erneuert. Zürich trat der Soldallianz nicht bei. Der Zürcher Reformator Ulrich Zwingli kämpfte entschieden gegen das Soldwesen. Er befürchtete, dass die französischen Zahlungen – für Zwingli Bestechungsgelder – den Zusammenhalt der Eidgenossenschaft gefährdeten. Anders als Zürich unterzeichnete 1521 die Stadt St. Gallen, damals zugewandter Ort der Eidgenossenschaft, den Soldvertrag mit Frankreich.
Mit dem Übergang zur Reformation 1525 schloss sich die St. Galler Obrigkeit der Haltung der Zürcher an. Der St. Galler Stadtrat verbot die Annahme von französischen Zahlungen für Stadtbürger und die Stadt. Fortan war den St. Gallern der Kriegsdienst für den französischen König und andere Fürsten verboten. Dennoch kämpften beispielsweise 1536 mehr als 150 St. Galler für Frankreich. Der angesehene St. Galler Franz Studer war einer davon. Anders als die Zürcher bestrafte die St. Galler Obrigkeit zurückgekehrte Söldner nicht streng. Zwar verloren sie das St. Galler Bürgerrecht und mussten Geldbussen bezahlen, aber dies schreckte kaum jemanden ab, wieder im Kriegsdienst sein Auskommen zu verdienen. Das St. Galler Bürgerrecht konnte wieder erworben werden, und gerade für hochrangige Militärs war das grosse Geld, das in fremden Diensten zu machen war, verlockend – auch für Franz Studer, wie aus seinem Schreiben von 1537 an den damaligen Bürgermeister hervorgeht.
1540 änderte der Rat seine Haltung: Einzelpersonen durften weiterhin keine französischen Gelder für Söldnerdienste annehmen, die Stadtkasse hingegen schon. Das bedeutete, dass der Kriegsdienst in einem fremden Heer höchstens auf Weisung der Stadt erlaubt war; auf eigene Faust durfte man sich nicht verpflichten. Diese Verhandlungen mit den französischen Delegierten hatte ausgerechnet Franz Studer geführt. Aufgrund seiner glänzenden Kontakte zu französischen Gesandten, die er während seiner verbotenen Kriegsdienste in Frankreich geknüpft hatte, war er für die Stadt der geeignete Vertreter. In St. Gallen regte sich Widerstand gegen diesen Ratsbeschluss. Die Gegner argumentierten, dass sich der französische König bislang nie für die reformierten Glaubensgenossen in Frankreich eingesetzt habe. Lieber hätten sie es gesehen, wenn sich die Stadt St. Gallen weiterhin wie Zürich vom Soldwesen und vom französischen König distanziert hätte. Der Widerstand nahm zu, als sich der französische König 1547 bemühte, die Soldallianz mit den Eidgenossen zu erneuern. Damals wurde auch St. Gallen angefragt, den Soldvertrag zu unterzeichnen. 1549 entschied sich St. Gallen, der Soldallianz beizutreten. Nun durfte der französische König auch direkt St. Galler Bürger für Kriegsdienste anwerben. Was hatte die St. Galler Obrigkeit zu diesem Entscheid bewogen? Die Soldallianz nicht zu unterzeichnen hätte bedeutet, die Beziehung zu den übrigen eidgenössischen Orten und zu Frankreich zu gefährden. Ein gutes Verhältnis zu beiden Parteien war zwar wichtig, um sich gegen die Macht des habsburgischen Kaisers zu behaupten. Entscheidender für St. Gallen war aber vermutlich die wirtschaftliche Beziehung zu Frankreich. Es standen wichtige Handelsprivilegien zur Debatte. Die französischen Städte waren für die St. Galler Kaufleute von grosser Bedeutung für den Fernhandel. In Lyon beispielsweise hatten viele St. Galler Handelshäuser Niederlassungen, um Handelsgeschäfte abzuwickeln. St. Gallen setzte lieber auf gute Handelsbeziehungen, als die Eidgenossen und den König von Frankreich zu verärgern. Dafür gab St. Gallen auch seine rigorose Haltung gegen das Soldwesen auf.
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