Findmittel

Vadianische Sammlung

Für die Recherche nach Beständen der Vadianischen Sammlung stehen die folgenden Kataloge zur Verfügung:

Drucke, Bilder: St. Galler Bibliotheksnetz
Handschriften, Nachlässe: swisscollections
Unsere Glanzstücke finden Sie bei E-codices

Bei Bestellungen, Anfragen und Fragen wenden Sie sich an vadslg@ortsbuerger.ch.

 

Stadtarchiv

Unsere erschlossenen Bestände werden laufend in unser Archivinformationssystem eingearbeitet und aus internen Erschliessungsprojekten kommen ständig neue Daten hinzu. Seit 2025 sind mehrere Bestände in unserem Findbuch online durchsuchbar.

 

Zum Beispiel sind mehrere Fotosammlungen digitalisiert und erschlossen. Es handelt sich um Bilder der Stadt St. Gallen und ihrer Umgebung, die grösstenteils vor 1950 entstanden sind. Seit 2025 ist das Archiv des Kaufmännischen Directoriums online durchsuchbar. Seit 2026 sind auch die Bücher des alten Stadtarchivs, des Ämterarchivs (zumindest ein Grossteil davon: StadtASG/2/1-12), des Archivs der Herrschaft Büglern im Thurgau, des Spitalarchivs, des Kirchenarchivs, des Schularchivs und der Archive der Ortsgemeinden Tablat und Rotmonten im Findbuch erschlossen. Die Archivbibliothek (StadtASG/18) enthält Forschungsliteratur und steht allen Archivmitarbeitenden sowie -benutzenden vor Ort zur Verfügung.

Einen Teil der noch unerschlossenen Bestände können über die untenstehenden Findmittel des Stadtarchivs recherchiert werden. Durch Aufklappen erhalten Sie mehr Informationen zur jeweiligen Abteilung und können eine Kopie des Verzeichnisses im PDF-Format herunterladen. Diese Verzeichnisse sind jedoch meist überholt, enthalten unvollständige Signaturen und sind nur bei den unerschlossenen Beständen sinnvoll zu konsultieren.

Bestellung

Die Bestellung der Verzeichnungseinheit (z.B. Dossier, Dokument, Bild, Karte, Plan) erfolgt via E-Mail an stadtarchiv@ortsbuerger.ch. Teilen Sie uns bitte die Signaturen mit, die Sie im Findbuch oder in den PDF-Verzeichnissen finden. Bereits digitalisierte Bilder können wir Ihnen als Gebrauchskopie (jpg) oder als hochaufgelöstes Digitalisat (tiff) zukommen lassen. Falls die Urheberrechte nicht beim Stadtarchiv liegen, müssen die Verwendungsrechte und allfälligen Bewilligungen durch die Benutzenden eingeholt werden. Bei Bedarf ergänzen wir unter Berücksichtigung des von Ihnen genannten Themas Ihre Bestellung, indem wir Ihnen zusätzliche Dokumente zur Einsicht empfehlen. Analoge Dokumente (auf Papier, Pergament etc.) können Sie nach Voranmeldung im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen. Nennen Sie in diesem Fall in Ihrem Mail ein gewünschtes Datum zur Einsicht der Archivalien.

Zitiervorschlag

Signatur, Titel, Jahr.

Gegebenenfalls Langversion: Stadtarchiv der Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Signatur, Titel, Künstler/Autor_in, Technik, Jahr.

Beispiele:

StadtASG/1/1/296cw, Steuerbuch, 1658.

StadtASG/1/5/XXII.2b, Urkunden, 19.02.1412.

StadtASG/3/157, Rechnungen der Herrschaft Bürglen, 1685-1717.

StadtASG/15/2/B,8046, St.Gallen von Südwesten, 1827.

Schutzfristen

Grundsatz

Dokumente, die bereits vor der Archivierung öffentlich zugänglich waren, bleiben dies auch weiterhin.

Für die die anderen archivierten Dokumente beträgt die ordentliche Schutzfrist 30 Jahre. Die Schutzfrist beginnt mit dem Datum der jüngsten Unterlage zu laufen, die Bestandteil des Geschäftes ist.

Dokumente, die besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile enthalten, sind frühestens zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person öffentlich zugänglich. Ist das Todesdatum nicht bekannt und kann dieses nicht festgestellt werden, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. Falls auch das Geburtsdatum unbekannt ist, läuft die Schutzfrist 80 Jahre nach Abschluss des Dossiers ab.

Privatarchive

Der Zugang zu Archivgut von Privaten richtet sich nach dem Übernahmevertrag. Fehlen vertragliche Bestimmungen, werden die festgelegten Schutzfristen angewendet.

Quellen

Die Regelung der Schutzfristen stützt sich auf das Gesetz über Aktenführung und Archi-vierung (sGS 147.1), abrufbar unter: https://www.gesetzessamm-lung.sg.ch/app/de/texts_of_law/147.1

Sollten Sie im Rahmen Ihrer Recherchen auf Unterlagen stossen, die noch unter Schutzfrist stehen, so stellen Sie ein Einsichtsgesuch (inkl. Hinzufügen einer digitalen Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes) per Mail an stadtarchiv@ortsbuerger.ch oder wenden Sie sich diesbezüglich ans Archivpersonal. Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben enthalten

  • Bestand/Dossier inkl. Signatur, das eingesehen werden soll
  • Forschungsthema
  • Verwendungszweck

Bei Fragen wenden Sie sich an stadtarchiv@ortsbuerger.ch.

 

Ältere Verzeichnisse als PFDs (falls nicht im Findbuch erschlossen):

StadtASG/1: Altes Stadtarchiv: Bücher (Ernst Ziegler, unter Mitwirkung von Ursula Hasler und Monika Rüegger, St. Gallen 2000)

Das Alte Stadtarchiv bis 1798 umfasst das Schriftgut der Stadt St. Gallen vom Spätmittelalter bis 1798 sowie teilweise bis 1831. Urkunden und Akten sind u.a. im Index Archivi (verfasst 1681/82 mit späteren Ergänzungen) erschlossen. Dieses und weitere handschriftliche Verzeichnisse zu Urkunden und Akten können vor Ort eingesehen werden. Zum Bücherbestand gehören zahlreiche serielle Reihen, darunter Ratsprotokolle, Steuerbücher, Bauamtsrechnungen, Seckelamtsrechnungen u.v.m.

Die Bücher, Ratsprotokolle, Verordnetenprotokolle und Bauprotokolle sind erschlossen im Findbuch.

StadtASG/2: Ämterarchiv: Bücher (Ernst Ziegler, unter Mitwirkung von Ursula Hasler, St. Gallen 1997)

Die Verwaltung der Stadt St. Gallen war in 31 Abteilungen, sogenannten Ämtern, strukturiert. Diese können in wirtschaftliche, soziale, kirchliche und städtebauliche aufgeteilt werden. Zu ersteren gehören beispielsweise das Seckelamt, das Umgelderamt, das Zinseramt oder die beiden Schaffnerämter. Soziale Ämter waren z.B. das Spitalamt, das Prestenamt oder das Stockamt. Zu den kirchlichen Ämtern zählt das Kirchenamt, und das Bauamt widmete sich dem Städtebau. Der Bestand des Ämterarchivs reicht vom 14. bis 19. Jahrhundert.

Die Bücher der Ämter StadtASG/2/1-12 sind erschlossen im Findbuch.

StadtASG/3 Archiv der Herrschaft Bürglen im Thurgau (Ernst Ziegler, St.Gallen 1980)

Die Stadt St. Gallen hatte von 1579 bis 1798 die Herrschaft über Bürglen (TG) inne. Diese Herrschaft umfasste ursprünglich die niederen Gerichte Bürglen, Uerenbohl, Guntershausen, Heldswil, Mettlen und Istighofen sowie Teile von Hüttenschwil und Sulgen. Dazu kamen 1580 Mühlebach, 1647 Bleiken, 1664 Hessenreuti und 1665 Amriswil. Im Bürgler Archiv sind Urkunden, Akten und Bücher aus dieser Periode überliefert. Die Urkunden und Akten des Bürgler Archivs sind in handschriftlichen und gedruckten Verzeichnissen erschlossen; diese können vor Ort eingesehen werden.

Die Bücher sind erschlossen im Findbuch.

StadtASG/4/1 Spitalarchiv: Bücher (Marcel Mayer, St. Gallen 1984)

Das St. Galler Heiliggeist-Spital wurde 1228 gegründet. Es beherbergte Patientinnen und Patienten mit physischen und psychischen Leiden, diente als Waisenhaus und als Armenanstalt. Zudem beherbergte es Pfründnerinnen und Pfründer, welche gegen eine Pauschale auf Lebenszeit Kost und Logis im Spital erhielten. Mittellose wurden kostenlos aufgenommen und mussten nach Möglichkeit ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Das Spitalarchiv enthält 1470 Bücher und gegen 10’000 Urkunden und Akten aus der Zeit der Gründung des Heiliggeist-Spitals bis ins 20. Jahrhundert. In diesen Quellen werden mehrheitlich Fragen der Verwaltung und Finanzierung des Spitals bzw. seines Grundbesitzes thematisiert; über den eigentlichen Anstaltsbetrieb sind deutlich weniger Informationen überliefert.

Die Bücher sind erschlossen im Findbuch.

StadtASG/5/1: Kirchenarchiv: Bücher und StadtASG/6/1: Schularchiv: Bücher (Ernst Ziegler, unter Mitwirkung von Ursula Hasler und Monika Rüegger, St. Gallen 2003)

Die evangelische Kirche der Stadt St. Gallen hatte im Ancien Régime die Stellung einer Staatskirche inne. Diese enge Verbindung zwischen Behörden, Bürgerschaft und Kirche blieb bis ins 20. Jahrhundert erhalten. Überliefert sind Bücher und Akten, darunter Kirchenbücher, Bücher zu Kultus, Ordnungen und zu verschiedenen Organen und Behörden.

Das Schulwesen war bis ins 19. Jahrhundert ebenfalls eine städtische Aufgabe. Zu den Schulen zählten Knabenschulen (Volksschule und Gymnasium) sowie die Mädchenschule, später dann die Höhere Lehranstalt, die Repetier- oder Übungsschule sowie die Sonntagszeichnungsschule. Überliefert sind Schulordnungen, Schülerverzeichnisse, Tabellen, Rechnungsbücher und Protokolle der verschiedenen Organe.

Die Bücher des Kirchen- und Schularchivs sind erschlossen im Findbuch.

StadtASG/9: Archiv der Ortsbürgergemeinde St. Gallen: Bücher (Stefan Sonderegger, St. Gallen 1990)

Die 1798 proklamierte Helvetische Einheitsverfassung leitete das Ende der Stadt St. Gallen als souveränem Staat ein und führte das Schweizer Bürgerrecht ein. Die alten Geschlechter wehrten sich jedoch dagegen, dass auch die ihnen anzahlmässig weit überlegenen neuen Bürger am von ihnen angehäuften Vermögen teilhaben durften. Um diesen Konflikt zu entschärfen unterschied die helvetische Gesetzgebung schweizweit zwischen Aktivbürgern („neue“ Bürger bzw. Angehörige der Politischen Gemeinde/Einwohnergemeinde) und Anteilhabern am Gemeindegut („alte“ Bürger bzw. Ortsbürger) und schuf spezifische Gremien zu deren Vertretung. Erst 1831 wurden alle behördlichen Kompetenzen zwischen diesen neuen Gremien bzw. zwischen der Politischen Gemeinde und der Ortsbürgergemeinde aufgeteilt. Das Archiv der Ortsbürgergemeinde umfasst Akten und Bücher aus der Zeit des Übergangs vom 18. zum 19. Jahrhundert bis heute.

Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen das beste Online-Erlebnis zu bieten. Durch die Nutzung unserer Website akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit unseren Datenschutzbestimmungen.
OK!