Findmittel
Für die Recherche nach Beständen der Vadianischen Sammlung stehen die folgenden Kataloge zur Verfügung:
Drucke, Bilder: St. Galler Bibliotheksnetz
Handschriften, Nachlässe: swisscollections
Unsere Glanzstücke finden Sie bei E-codices
Bei Bestellungen, Anfragen und Fragen wenden Sie sich an vadslg@ortsbuerger.ch.
Stadtarchiv
Unsere erschlossenen Bestände werden laufend in unser Archivinformationssystem eingearbeitet und aus internen Erschliessungsprojekten kommen ständig neue Daten hinzu. Seit 2025 sind mehrere Bestände in unserem Findbuch online durchsuchbar.

Zum Beispiel sind mehrere Fotosammlungen digitalisiert und erschlossen. Es handelt sich um Bilder der Stadt St. Gallen und ihrer Umgebung, die grösstenteils vor 1950 entstanden sind. Seit 2025 ist das Archiv des Kaufmännischen Directoriums online durchsuchbar. Seit 2026 sind auch die Bücher des alten Stadtarchivs, des Ämterarchivs (zumindest ein Grossteil davon: StadtASG/2/1-12), des Archivs der Herrschaft Büglern im Thurgau, des Spitalarchivs, des Kirchenarchivs, des Schularchivs und der Archive der Ortsgemeinden Tablat und Rotmonten im Findbuch erschlossen. Die Archivbibliothek (StadtASG/18) enthält Forschungsliteratur und steht allen Archivmitarbeitenden sowie -benutzenden vor Ort zur Verfügung.
Einen Teil der noch unerschlossenen Bestände können über die untenstehenden Findmittel des Stadtarchivs recherchiert werden. Durch Aufklappen erhalten Sie mehr Informationen zur jeweiligen Abteilung und können eine Kopie des Verzeichnisses im PDF-Format herunterladen. Diese Verzeichnisse sind jedoch meist überholt, enthalten unvollständige Signaturen und sind nur bei den unerschlossenen Beständen sinnvoll zu konsultieren.
Bestellung
Die Bestellung der Verzeichnungseinheit (z.B. Dossier, Dokument, Bild, Karte, Plan) erfolgt via E-Mail an stadtarchiv@ortsbuerger.ch. Teilen Sie uns bitte die Signaturen mit, die Sie im Findbuch oder in den PDF-Verzeichnissen finden. Bereits digitalisierte Bilder können wir Ihnen als Gebrauchskopie (jpg) oder als hochaufgelöstes Digitalisat (tiff) zukommen lassen. Falls die Urheberrechte nicht beim Stadtarchiv liegen, müssen die Verwendungsrechte und allfälligen Bewilligungen durch die Benutzenden eingeholt werden. Bei Bedarf ergänzen wir unter Berücksichtigung des von Ihnen genannten Themas Ihre Bestellung, indem wir Ihnen zusätzliche Dokumente zur Einsicht empfehlen. Analoge Dokumente (auf Papier, Pergament etc.) können Sie nach Voranmeldung im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen. Nennen Sie in diesem Fall in Ihrem Mail ein gewünschtes Datum zur Einsicht der Archivalien.
Zitiervorschlag
Signatur, Titel, Jahr.
Gegebenenfalls Langversion: Stadtarchiv der Ortsbürgergemeinde St. Gallen, Signatur, Titel, Künstler/Autor_in, Technik, Jahr.
Beispiele:
StadtASG/1/1/296cw, Steuerbuch, 1658.
StadtASG/1/5/XXII.2b, Urkunden, 19.02.1412.
StadtASG/3/157, Rechnungen der Herrschaft Bürglen, 1685-1717.
StadtASG/15/2/B,8046, St.Gallen von Südwesten, 1827.
Schutzfristen
Grundsatz
Dokumente, die bereits vor der Archivierung öffentlich zugänglich waren, bleiben dies auch weiterhin.
Für die die anderen archivierten Dokumente beträgt die ordentliche Schutzfrist 30 Jahre. Die Schutzfrist beginnt mit dem Datum der jüngsten Unterlage zu laufen, die Bestandteil des Geschäftes ist.
Dokumente, die besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile enthalten, sind frühestens zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person öffentlich zugänglich. Ist das Todesdatum nicht bekannt und kann dieses nicht festgestellt werden, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person. Falls auch das Geburtsdatum unbekannt ist, läuft die Schutzfrist 80 Jahre nach Abschluss des Dossiers ab.
Privatarchive
Der Zugang zu Archivgut von Privaten richtet sich nach dem Übernahmevertrag. Fehlen vertragliche Bestimmungen, werden die festgelegten Schutzfristen angewendet.
Quellen
Die Regelung der Schutzfristen stützt sich auf das Gesetz über Aktenführung und Archi-vierung (sGS 147.1), abrufbar unter: https://www.gesetzessamm-lung.sg.ch/app/de/texts_of_law/147.1
Sollten Sie im Rahmen Ihrer Recherchen auf Unterlagen stossen, die noch unter Schutzfrist stehen, so stellen Sie ein Einsichtsgesuch (inkl. Hinzufügen einer digitalen Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes) per Mail an stadtarchiv@ortsbuerger.ch oder wenden Sie sich diesbezüglich ans Archivpersonal. Das Gesuch muss mindestens folgende Angaben enthalten
- Bestand/Dossier inkl. Signatur, das eingesehen werden soll
- Forschungsthema
- Verwendungszweck
Bei Fragen wenden Sie sich an stadtarchiv@ortsbuerger.ch.
Ältere Verzeichnisse als PFDs (falls nicht im Findbuch erschlossen):